[Ifs-ba] Bafög

Dr. Neil van Bentem benten at uni-muenster.de
Mi Nov 23 10:23:03 CET 2011


Liebe Studierenden!
in den letzten Wochen häufen sich die Anfragen in den Prüfungsämtern, 
bei der Prorektorin und bestimmt auch bei Ihnen, in denen Studierende 
sich wegen eingegangener Rückzahlungsforderungen des BAFöGs an uns wenden.
Dabei handelt es sich in den meisten Fällen um Studierende, die im Juli 
2011 oder noch eher ihre letzte Prüfungsleistung erbracht haben, danach 
aber noch Studienleistungen für den Abschluss des Studiums erbringen 
mussten. Dadurch entsteht eine Differenz zwischen dem Zeugnisdatum (= 
letztes Prüfungsdatum) und dem ggf. dann endgültigen Abschluss des 
Studiums. (Als Beispiel: Studierende schreiben eine Klausur als letzte 
Prüfungsleistung im Juni, müssen aber noch Studienleistungen etc. im 
Anschluss erbringen, so dass alle Leistungen erst Ende September 
vorliegen und auch dann erst der Abschluss des Studiums bescheinigt 
werden kann.)
 
Das Amt für Ausbildungsförderung richtet sich bei der Berechnung von 
etwaigen BAFöG-Rückzahlungsforderungen nach dem letzten Prüfungsdatum. 
Noch im Anschluss daran zu absolvierende Studienleistungen bleiben dabei 
unberücksichtigt.
 
Die Prüfungsämter händigen allen Studierenden mit den 
Abschlussdokumenten ein Schreiben aus, das auf diese mögliche Differenz 
zwischen Zeugnisdatum (= Datum der letzten Prüfungsleistung) und 
Erstellungsdatum des Zeugnisses (und ggf. Studienabschluss) hinweist. 
Mit Schreiben vom 26.09.2011 teilt das Amt für Ausbildungsförderung 
jedoch mit, dass diese Erläuterung bei den Berechnungen nicht 
berücksichtigt werden können. Mit Verweis auf die Gesetzgebung (§ 15b 
Abs. 3 BAFöG) wird auf das Datum der letzten Prüfungsleistung verwiesen, 
das maßgeblich für den Studienabschluss ist.
                                                                                                                                                                                                                                                       
 
Die Prorektorin für Lehre, Studienreform und studentische 
Angelegenheiten, Frau Dr. Ravenstein, und auch verschiedene Gremien der 
WWU haben intensiv versucht, hier im Sinne der Studierenden Abhilfe zu 
schaffen, was leider bisher trotz aller Bemühungen nicht möglich war.
 
Um für Studierende diese Situation gar nicht erst entstehen zu lassen, 
sollte Studierenden, die Bafög erhalten, daher geraten werden, das 
Studium mit einer Prüfungsleistung abzuschließen, die möglichst spät im 
letzten Studiensemester liegt. Im Idealfall sollte dies eine mündliche 
Leistung sein, da sich daran keine Korrekturzeiten mehr anschließen.

Mit freundlichem Gruß
Neil van Bentem


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